Beantragung von Kinderkrankengeld
das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informiert nachrichtlich zu den zusätzlichen Kinderkrankentagen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind von 10 auf 20 Tage zu verdoppeln (für Alleinerziehende auf 40 Tage) und eine Inanspruchnahme auch bei geschlossenen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen bzw. einem eingeschränkten Betrieb zu ermöglichen.
Anträge für das Kinderkrankengeld sind durch die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtungen verlangen, hat das BMFSFJ im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine Musterbescheinigung entwickelt, die von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen verwendet werden kann und eine Ergänzung zum formellen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt. Diese finden sich im Anhang zu dieser Mail oder direkt zum Download unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/kinderbetreuung-bei-schul–und-kitaschliessungen/164594.