KiTa Übernachtung erlaubt
Nunmehr ist es Amtlich das Übernachtungen zu besonderen Anlässen im Kindergarten erlaubt sind.
Mit dem Schreiben vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI) wurde eine klarstellende Änderung herbeigeführt und die in den vergangenen Wochen entstandene Unsicherheit über die Genehmigungspflicht von Übernachtungen von Vorschulkindern zum Abschluss ihrer Kindergartenzeit beseitigt.