Was ist der Jugendamtselternbeirat (JAEB)?

Der Jugendamtselternbeirat (JAEB) ist die gesetzlich verankerte Interessenvertretung aller Familien mit Kindern in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege im Jugendamtsbezirk des Kreises Viersen. Anders als eine Elterninitiative ist der JAEB ein offizielles Gremium, das vom Jugendamt unterstützt und im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) des Landes Nordrhein-Westfalen verankert ist (§11 KiBiz).

Jedes Jahr bis zum 10. Oktober wird in jeder Kita ein Elternbeirat gewählt, aus dem je Kita einer Delegierter und eine Stellvertretung für den JAEB gewählt werden. Auch für die Kindertagespflege wird in dieser Zeit eine Elternvertretung bestimmt. Anschließend wählen die Elternbeiräte bis zum 11. November des Jahres in einer Versammlung den Jugendamtselternbeirat.

 

Mitwirkungsmöglichkeiten und Aufgaben
Dem JAEB steht das Mitwirkungsrecht bei allen wesentlichen Themen der Kindertagesbetreuung zu. Zu den Mitwirkungsbereichen zählen:

  • Platzangebot und Ausbau der Betreuungsplätze
  • Bedarfsplanung
  • Anmeldeverfahren und deren Optimierung
  • Flexibilisierung der Öffnungszeiten
  • Planungen zu Neubauprojekten oder Interimseinrichtungen

Durch seinen beratenden Sitz im Jugendhilfeausschuss (JHA) des Kreises Viersen vertritt der JAEB die Elternschaft auch auf politischer Ebene und kann dort aktiv Einfluss nehmen. Als aktives, politisch vernetztes Gremium arbeitet der JAEB eng mit Trägern und kommunalen Entscheidungsträgern zusammen, um die Interessen der Eltern und Kinder optimal zu vertreten.

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