Elternvertretung in der Kindertagespflege

Seit 2020 gibt es im Kreis Viersen die Möglichkeit, auch eine Elternvertretung für die Kindertagespflege zu wählen, basierend auf § 11 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Dieser Schritt stärkt die Rechte der Eltern und unterstreicht die Gleichwertigkeit der frühkindlichen Bildungsangebote zwischen Kitas und Kindertagespflege.

Die Elternvertretung der Kindertagespflege setzt sich für die Interessen der Familien ein, beantwortet Fragen und ist ein wichtiger Ansprechpartner für alle Anliegen rund um die Kindertagespflege. Durch die Zusammenarbeit mit dem Jugendamtselternbeirat (JAEB) können wichtige Themen, wie z.B. die Senkung der Elternbeiträge, auch politisch eingebracht und vertreten werden.

Wenn euer Kind dieses Jahr in der Kindertagespflege im Kreis Viersen betreut wird und ihr ebenfalls im Kreis wohnt, könnt ihr euch für die Elternvertretung aufstellen lassen. Da die meisten Kinder nur ein bis zwei Jahre in der Kindertagespflege betreut werden, sind wir auf das Engagement neuer Eltern angewiesen. Erfahrene Mitglieder und ehemalige Elternvertreter unterstützen euch dabei und stehen euch jederzeit für Fragen zur Verfügung.

Der Aufruf zur Kandidatur erfolgt jedes Jahr Anfang September über das Jugendamt. Nutzt diese Chance und engagiert euch für eure Kinder und alle Eltern in der Kindertagespflege!

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