Bundesrat lässt „Gute-Kita-Gesetz“ passieren

Der Bundesrat hat dem sogenannten Gute-Kita-Gesetz zugestimmt. Damit kann das Gesetz von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey wie geplant zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Für 2019 sind zunächst 500 Millionen vorgesehen. Das Geld soll Kindertagesstätten und Kindergärten zugute kommen. Wie die Länder das Geld einsetzen, können sie selbst entscheiden. Sie können das Geld zum Beispiel nutzen, um längere Kita-Öffnungszeiten zu finanzieren oder mehr Erzieher einzustellen. Ziel ist, dass die pädagogische Betreuung besser wird. Das Gesetz soll auch Geringverdienern einen gebührenfreien Kita-Besuch ermöglichen.

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